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Mineralwolle recyceln

Mineralwolle recyceln

Wir haben ein Konzept entwickelt, welches das Recycling von Mineralwolle so einfach, wie möglich gestaltet. Sie sparen Kosten und handeln gleichzeitig nachhaltig!

Warum sollten Sie Mineralwolle recyceln?

4 Gründe dafür:

  1. Um die begrenzten Deponiekapazitäten für gefährliche Mineralwolle zu sichern.
  2. Somit dem Steigen der Deponiepreise entgegenzuwirken.
  3. Die organischen Anteile der Mineralwolle, vor allem in Akustik Deckenplatten, können zur Bildung von Deponiegasen beitragen.
  4. Das Recycling von grüner Mineralwolle ist ressourcenschonend.

Mineralwolle ist der am häufigsten verwendete Dämmstoff in Deutschland und hat somit einen großen Anteil im Abfallstrom. Da die Verdichtung der Mineralwolle relativ aufwändig ist, werden die Deponiekapazitäten verschwendet, vor allen Dingen durch grüne Mineralwolle, die eigentlich nicht entsorgt werden muss, sondern recycelt werden kann. Wir haben erkannt, dass wir, als spezialisierter, überregionaler Entsorger in der optimalen Position sind, das Thema Recycling anzugehen. Mit unserem bestehenden Logistikkonzept können wir den Herstellern verhelfen, die angeforderten Recyclingquoten in der Praxis umzusetzen. Mit denen stehen wir nämlich in Kontakt, damit die Mineralwolle wiederverwendet werden kann. Wenn Sie an einer Baustelle Mineralwolle eines Herstellers zurückbauen und neues Material vom gleichen Hersteller einbauen, können wir Ihnen signifikant günstigere Entsorgungspreise anbieten.

Das ist unser Konzept genannt REMIWO!

Wie recycelt man Mineralwolle?

Handelt es sich um rote oder grüne Mineralwolle? Von welchem Hersteller stammt das Material? Ist das Material verunreinigt?

Demontage des alten Dämmmaterials unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Trennung des Materials vor Ort.

Transport des alten Dämmmaterials zum Zwischenlager oder zur Aufbereitungsanlage.

Die Mineralwolle wird von Stör- und Fremdmaterial bereinigt, in größeren Mengen gesammelt und zerkleinert.

Das zerkleinerte, recyclingfähige Material wird in die Produktion neuer Mineralwolle eingebunden und somit wiederverwertet.

Ein wesentlicher Schritt des Recyclings ist das Trennen der Mineralwolle nach alt und neu bzw. rot und grün. Des Weiteren ist es wichtig, zwischen Glas- und Steinwolle zu differenzieren.

Nur sortenreines Material kann in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.

Mehr zum Thema “Mineralwolle trennen” lesen Sie in folgendem Beitrag:

Mit unseren roten und grünen Mineralwoll-BigBags wird das Recycling noch einfacher!

Wie funktioniert unser Recyclingkonzept?

REMIWO® - Circular Economy für künstliche Mineralfasern

DESA ist das Bindeglied bei dem Mineralwollrecycling.

Wir führen die Materialanalyse durch, stellen die optimale Verpackung zur Verfügung, führen das recyclingfähige Material zurück zu den Herstellern und entsorgen nicht-analysierte Mischmengen.

Durch REMIWO® entsteht für alle beteiligten eine Win-win-Situation, denn die Preise für die Entsorgung sinken um bis zu 50% und gleichzeitig wird nachhaltiges Wirtschaften gefördert.

Das CEL-Portal

Bald verfügbar!

CEL steht für “Circular Economy Logistics”. Wir haben ein Portal entwickelt, mit dem die Beauftragung, Planung und Steuerung des Transports von Bauproblemstoffen ganz einfach umzusetzen ist:

Das Portal ist momentan für drei verschiedene Nutzergruppen ausgelegt: Für Endanwender, Händler und Logistikdienstleister wie DESA. Händler können das Portal nutzen, um Aufträge von Ihren Kunden zu organisieren. In diesem Fall erscheint das Portal in Ihrem Design! Ihr Vorteil bei der Nutzung des Portals besteht darin, dass Sie ohne zusätzlichen Aufwand einen neuen Geschäftszweig erschließen können und somit neue Kunden gewinnen. Sie handeln mit der Entsorgungsdienstleistung, wir führen diese aus! Dadurch erlangen Sie ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb.

Als Endanwender können Sie über das Portal ganz einfach die Entsorgungsdienstleistung buchen.

Das Programm wird bald gelauncht, bleiben Sie auf dem Laufenden!

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Weitere Beiträge

Das CEL Portal

Dank des CEL Portals wird die Beauftragung, Planung und Steuerung der Entsorgung von Bauproblemstoffen ganz einfach. Sie können das Portal als Endanwender oder als Mandant nutzen. Erfahren Sie mehr!

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Nina Jiga Keine Kommentare

Dachpappe entsorgen

Dachbahnen entsorgen

– auf einmal ein Problem?

können jetzt auch asbesthaltig sein

PAK-Analyse reicht nicht mehr aus

keine einheitliche Entsorgungsmöglichkeit

Sie sind gerade dabei ein Dach zu erneuern oder haben dies vor? Aufgepasst! Die Dachbahnen können nicht mehr wie bisher entsorgt werden! Informieren Sie sich hier, damit sie alles richtig machen und sich Ärger ersparen! Durch die neue Anpassung der Grenzwerte von Asbest gilt bei den Dachbahnen Obacht! Und um alles noch komplizierter zu machen, unterscheiden sich die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern.

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Bituminös oder teerhaltig?

Bituminös = aus Erdöl, nahezu geruchslos und schwarz

Teerhaltig = aus Kohle, riecht süßlich und hat einen Braunstich

Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Im ersten Schritt muss bei den Dachbahnen, wie bisher, zwischen bituminös und teerhaltig unterschieden werden. Dazu brauchen Sie eine Analyse, um das Material zu definieren, weil die Stoffe getrennt entsorgt werden müssen!

Während Bitumen aus Erdöl gewonnen wird und nahezu geruchlos und schwarz ist, wird Teer aus Kohle hergestellt, riecht leicht süßlich und hat einen leichten Braunstich.

Ist das Material bituminös, kann es recycelt oder als Ersatzbrennstoff genutzt werden. Ist es jedoch teerhaltig, dann muss es entsorgt bzw. thermisch behandelt werden.

PAK-Analyse – bisher ausreichend…

Die bereits erwähnte Analyse, auch PAK-Analyse genannt, stellt fest, ob das Material teerhaltig ist oder nicht. Diese muss schon vor der Entsorgung dem Entsorger zugeschickt werden. Hier gibt es verschiedene Grenzwerte, die die Dachbahnen in Gefährlichkeitsstufen einordnen. Wenn der PAK-Gehalt mehr als 50 mg/kg ist,  müssen die Dachbahnen nach der TRGS 551 entsorgt werden. Für diese Art der Dachbahnen besteht ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Bei einem Gehalt ab 75 mg/kg werden die Dachbahnen als gefährlicher Abfall eingestuft und müssen dementsprechend behandelt werden.

Asbestanalyse – jetzt erforderlich!

Mit der PAK-Analyse ist dem aber noch kein Ende gesetzt, denn aufgrund der angepassten Grenzwerte von Asbest, sind Materialien jetzt als asbesthaltig eingestuft, obwohl sie das bisher nicht waren.

Dachbahnen bei uns
auf Asbest
analysieren lassen!

Ab sofort müssen Dachbahnen auf PAK und Asbest analysiert werden!

Wieso können Dachbahnen asbesthaltig sein?

Asbestfasern kommen nicht nur in Well- und Schieferplatten auf dem Dach oder an der Fassade vor! Die Fasern wurden auch in andere Materialien, Werkstoffe und Produkte eingemischt und zugesetzt, zum Beispiel in die Dachbahnen.

Lagen die Dachbahnen unter einem Asbestdach, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich Asbestfasern dort abgesetzt haben (Hintergrundbelastung). Wenn auch nur in geringster Menge, wird das Material sehr wahrscheinlich als asbesthaltig eingestuft.

Warum jetzt plötzlich asbesthaltig und gesundheitsgefährdend?

Da der Asbestfasergehalt bei den Dachbahnen viel geringer ist als bei den bekannten Asbestplatten, wurde diese nicht als gesundheitsgefährdend klassifiziert, da die Grenzwerte nicht überschritten wurden.

Mit Anpassung der Asbest Grenzwerte kann es jetzt aber sein, dass die Dachbahnen als gesundheitsgefährdend eingestuft werden und als Schadstoff behandelt bzw. entsorgt werden müssen. Festgestellt wird dies anhand einer Analyse des Materials auf Asbestfasern bzw. WHO-Fasern.

Asbesthaltige Dachbahnen – wie entsorgen?

Können die Dachbahnen jetzt einfach als Asbest entsorgt werden, oder nicht?

Nein, können sie nicht!

Asbesthaltige Stoffe müssen, wie bekannt, deponiert werden. Obwohl die asbesthaltigen Dachbahnen theoretisch dazu gehören, dürfen sie nicht deponiert werden, wegen des hohen Brennwertes (brennbare Abfälle müssen in Deutschland thermisch behandelt werden). 

Können die Dachbahnen dann einfach in eine Müllverbrennungsanlage? Nein, können sie nicht!

Da die Dachbahnen asbesthaltig sind, dürfen sie nicht mit anderen Abfallstoffen gemischt und entsorgt werden, z.B. in einer Müllverbrennungsanlage.

Einerseits gilt die Trennpflicht, weil es ein Schadstoff ist, andererseits gibt´s für die Dachbahnen einen Deponieausschluss, aufgrund des hohen Brennwertes. Hinzu kommt, dass es bundesweit keine einheitliche Regelung gibt, sondern in den Bundesländern unterschiedlich geregelt wird.

 

Dann gibt es also keine Lösung?

Doch, sie heißt DESA!

Wir haben uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und können Ihnen ein

persönliches und fallbezogenes

Entsorgungs- und Verpackungskonzept anbieten.

Rufen Sie uns unverbindlich an!

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Nina Jiga Keine Kommentare

Roter und Grüner Asbest

Roter & Grüner Asbest

Die richtige Unterteilung und der Umgang mit dem Bauproblemstoff.

Die Fakten zu Asbest

  • Von 1900 bis 1993 beliebtes Material bei Bauten
  • Das Arbeiten mit asbesthaltigem Material kann zu nachhaltig gesundheitlichen Schäden in der Lunge führen
  • Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest streng verboten
  • Die Produktion wurde auf asbestfreien Faserzement umgestellt
  • Die TRGS 519 dient als Regelwerk zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien

Doch wie wird nun zwischen asbesthaltigen Materialien und asbestfreiem Faserzement unterschieden?

Asbest und asbestfreier Faserzement sind auf den ersten Blick nicht immer auseinanderzuhalten. Aus diesem Grund muss das Material zunächst mit Vorsicht behandelt und eine Materialanalyse durchgeführt werden.

Wurde der Bau nach 1993 errichtet und liegt ein entsprechender Nachweis vor, können Sie das Material einfach demontieren und entsorgen.

Um es in der Praxis einfacher zu machen, unterscheiden wir hier wieder wie folgt:

Grüner Asbest

ist für die Gesundheit unbedenklich.

Roter Asbest

gesundheitsschädlich & asbesthaltig.

#Mineralwolle

Auch bei der Mineralwolle haben wir diese Unterscheidung eingeführt.

ACHTUNG !

Mit der TRGS 517 wurde das Akzeptanzrisiko von Asbest angepasst. So müssen auch asbesthaltiger Putz, Spachtelmasse, Estrich und Asphalt nach der TRGS 519 entsorgt werden, da sich in diesen Materialien asbesthaltige Fasern befinden.

Roter Asbest ist nicht gleich roter Asbest

Roter Asbest wird in drei verschiedene Risikostufen eingeteilt:

Schwachgebundener Asbest:

… kommt häufig in Dichtungen, Dämmungen und Isolierungen vor und gilt als besonders gefährlich, da sich Asbestfasern schnell lösen und in die Atemwege gelangen können.

Reiner Asbest:

… findet sich oftmals in Abdichtungen von Kaminen/ Öfen, feuerfesten Textilien und Füllstoffen wieder. Er wird ähnlich gefährlich, wie schwach gebundener Asbest eingestuft. Je nach Menge der Bindemittel ist kaum bis wenig Zusammenhalt der Fasern geboten.

Starkgebundener Asbest:

… ist in Eternitplatten (asbesthaltigen Wellplatten), Wandverkleidungen und Dacheindeckungen zu finden und ist die ungefährlichste Ausführung der Dreien. Hierbei werden 85 % Zement und 15 % Asbest vermischt. Die Fasern können sich nur dann lösen, wenn das Material von außen bearbeitet wird.

So entnehmen Sie sicher eine Asbestprobe!

Bevor Sie die Probe entnehmen, sollten Sie sich im Vorfeld vorbereiten:

Es bedarf keiner besonderen Kenntnisse, um die Probe zu entnehmen. Das darf und kann jede Person machen.

Die Entnahme sollte möglichst von einer einzelnen Person durchgeführt werden.

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Anleitung zur Probeentnahme

Was passiert nach der Analyse?

Man sollte annehmen, dass nach Eintreffen des Labor-Ergebnisses sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich um eines der Materialien handelt.

So ist es auch, wenn das Ergebnis ergibt, dass es sich um roten Asbest handelt. In diesem Fall müssen Sie jetzt nach den Vorschriften aus der TRGS 519 Demontieren, Verpacken und Entsorgen.

Bekommen Sie das Ergebnis, dass es sich um grünen Asbest handelt, so haben Sie keine besonderen Auflagen, wie Sie mit dem Material umzugehen haben.

Je nach der Menge, die zu entsorgen ist, erfolgt der Transport über Big Bags oder Abrollcontainer. Allerdings wird im Zuge der Entsorgung das Material nochmals analysiert, um zu bestätigen, ob es sich um „grünen Asbest“ handelt.

Ist das Ergebnis, dann ein anderes, so werden Sie als Anwender haftbar für alle Folgeschäden gemacht und der Asbest wird als roter entsorgt und berechnet.

Ihre Vorteile bei uns:

Alles aus einer Hand

Analysieren, demontieren, verpacken, entsorgen

Kosten- und Zeitersparnis

DK II Deponie-Ressourcen schonen

Jetzt BigBags für roten und grünen Asbest kaufen oder vorbestellen!

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Geogene Belastung

Geogene Belastung – DESA und die TRGS 517

Im Rahmen des DESA-Konzepts, bei dem wir die Synergieeffekte zwischen DESABAG und DESABAU nutzen, wurden unsere Kolleginnen und Kollegen zum Thema TRGS 517 geschult. Doch was genau ist der Unterschied zur TRGS 519 und was ist die sog. Geogene Belastung?

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Nina Jiga Keine Kommentare

Rote und grüne Mineralwolle

Rote & grüne Mineralwolle

Wir teilen die Mineralwolle nicht mehr in Alt und Neu ein, sondern in rote und grüne Mineralwolle. Warum? Weil es die Unterscheidung, aber auch die praktische Arbeit mit Mineralwolle und das Recycling erleichtert.  

Die Fakten zu Mineralwolle

Mineralwolle wird seit mehreren Jahrzehnten vornehmlich zur Isolierung und Dämmung von Gebäuden eingesetzt.

1993 wurde Mineralwolle offiziell als „wahrscheinlich kanzerogen“ eingestuft.

Seit 1994 ist die Mineralwolle als Schadstoff in der TRGS 905 gelistet.

Mit der TRGS 521 hat die Mineralwolle ihr eigenes Regelwerk bekommen.

Seit dem 01. Juni 2000 gilt ein Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von Mineralwollprodukten ohne Nachweis von gesundheitlicher Unbedenklichkeit.

Wie unterscheidet man Mineralwolle?

Vor 1996 = gesundheitsschädlich (rot)

Zwischen 1996 und 2000 = Grauzone, da sowohl alte als auch neue Mineralwolle verbaut wurde.

Ab dem 01. Juni 2000 = ungefährlich (grün)

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Mineralwolle analysieren

Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit

Ob die Mineralwolle streng nach TRGS 521 entsorgt werden muss, ist abhängig von dem Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Für die neue, grüne Mineralwolle muss dieser immer vorliegen. Der Nachweis erfolgt nach den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. (GGM) mittels Materialanalysen. Auch wir analysieren Für Sie!

Mineralwolle demontieren

Bei der Demontage ist eine baustellenseitige Trennung unter Berücksichtigung der gebotenen Getrennthaltungspflicht gefordert. So ist je nach Einbausituation und Produktmerkmal das richtige Abbruchverfahren zu wählen. Anschließend sind die Abfälle zwischen Glas- und Steinwolle, den Fundorten und der Kennzeichnung zu trennen.

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Mineralwolle demontieren

Rote und Grüne Mineralwolle

Spätestens ab der Demontage wird es kompliziert, die Theorie in der Praxis umzusetzen. Zu viele unterschiedliche Big Bags werden benötigt, die schnell verwechselt werden können und die Getrennthaltungspflicht erschweren.

Ab diesem Zeitpunkt unterscheiden wir zwischen roter und grüner Mineralwolle. Die rote Mineralwolle ist jene, die als kanzerogen eingestuft wird und gefährlich für die Gesundheit ist. Bei der grünen Mineralwolle ist stets ein Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit vorhanden.

Durch die farbliche Hervorhebung auf den BigBags ist auch das leidige Thema der Trennung und Kennzeichnung Geschichte. Zusätzlich können Sie direkt auf den BigBags ankreuzen, ob es sich um Glas- oder Steinwolle handelt.

Jetzt BigBags für rote und grüne Mineralwolle kaufen!

Mineralwolle entsorgen

Mineralwolle wird auf Deponien der Klassen DK I und DK II entsorgt. Dabei müssen beschädigte Verpackungen sowie Staubbildung vermieden werden. 

Der Abfallstrom an Mineralwolle ist groß: Jährlich werden etwa 150.000 t alte und 200.000 t neue Mineralwolle entsorgt. Die neue Mineralwolle wird dabei unwissentlich häufig wie alte Mineralwolle behandelt.

Das hohe Abfallaufkommen treibt die Entsorgungspreise in die Höhe. Diese belaufen sich aktuell auf 300 bis 675 €/t. Umso wichtiger wird es, Materialanalysen durchzuführen und die Mineralwolle zu recyceln!

Erfahren Sie mehr zum Recycling von Mineralwolle:

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Checkliste für Mineralwolle

Weitere Beiträge

TRGS 521 – Mineralwolle

(1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.” – TRGS 519 S.1 (Ausgabe 2008)

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TRGS 517 – Asbest

TRGS 517

1 Anwendungsbereich 

(1) Diese TRGS gilt für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen gemäß Anlage 1 und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen und
beschreibt die für diese Tätigkeiten anzuwendenden Schutzmaßnahmen.

Dieser Teil ist für uns besonders relevant

Sie sind noch auf der Suche nach den passenden Asbest Big Bags

Diese TRGS gilt insbesondere für
1. die Gewinnung und Aufbereitung natürlich vorkommender asbesthaltiger mineralischer Rohstoffe in Steinbrüchen (z.B. Schotter, Splitt, Brechsand, Füller),
2. die Weiterverarbeitung asbesthaltiger mineralischer Rohstoffe und daraus hergestellter Gemische und Erzeugnisse im Hoch- und Tiefbau (z.B. Straßen- und Gleisbau, Beton, Asphalt),
3. die Wiederaufbereitung (Recycling) und die Wiederverwertung im Straßenbau
(z.B. Aufbereitung und Wiedereinbau von Recyclingmaterial, Herstellung von Asphalt),
4. die Bearbeitung von Naturwerkstein (z.B. Speckstein im Ofenbau),
5. das Kaltfräsen von Verkehrsflächen.

Die gesamte TRGS 517 herunterladen