Dachbahnen entsorgen

– auf einmal ein Problem?

können jetzt auch asbesthaltig sein

PAK-Analyse reicht nicht mehr aus

keine einheitliche Entsorgungsmöglichkeit

Sie sind gerade dabei ein Dach zu erneuern oder haben dies vor? Aufgepasst! Die Dachbahnen können nicht mehr wie bisher entsorgt werden! Informieren Sie sich hier, damit sie alles richtig machen und sich Ärger ersparen! Durch die neue Anpassung der Grenzwerte von Asbest gilt bei den Dachbahnen Obacht! Und um alles noch komplizierter zu machen, unterscheiden sich die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern.

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Bituminös oder teerhaltig?

Bituminös = aus Erdöl, nahezu geruchslos und schwarz

Teerhaltig = aus Kohle, riecht süßlich und hat einen Braunstich

Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Im ersten Schritt muss bei den Dachbahnen, wie bisher, zwischen bituminös und teerhaltig unterschieden werden. Dazu brauchen Sie eine Analyse, um das Material zu definieren, weil die Stoffe getrennt entsorgt werden müssen!

Während Bitumen aus Erdöl gewonnen wird und nahezu geruchlos und schwarz ist, wird Teer aus Kohle hergestellt, riecht leicht süßlich und hat einen leichten Braunstich.

Ist das Material bituminös, kann es recycelt oder als Ersatzbrennstoff genutzt werden. Ist es jedoch teerhaltig, dann muss es entsorgt bzw. thermisch behandelt werden.

PAK-Analyse – bisher ausreichend…

Die bereits erwähnte Analyse, auch PAK-Analyse genannt, stellt fest, ob das Material teerhaltig ist oder nicht. Diese muss schon vor der Entsorgung dem Entsorger zugeschickt werden. Hier gibt es verschiedene Grenzwerte, die die Dachbahnen in Gefährlichkeitsstufen einordnen. Wenn der PAK-Gehalt mehr als 50 mg/kg ist,  müssen die Dachbahnen nach der TRGS 551 entsorgt werden. Für diese Art der Dachbahnen besteht ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Bei einem Gehalt ab 75 mg/kg werden die Dachbahnen als gefährlicher Abfall eingestuft und müssen dementsprechend behandelt werden.

Asbestanalyse – jetzt erforderlich!

Mit der PAK-Analyse ist dem aber noch kein Ende gesetzt, denn aufgrund der angepassten Grenzwerte von Asbest, sind Materialien jetzt als asbesthaltig eingestuft, obwohl sie das bisher nicht waren.

Dachbahnen bei uns
auf Asbest
analysieren lassen!

Ab sofort müssen Dachbahnen auf PAK und Asbest analysiert werden!

Wieso können Dachbahnen asbesthaltig sein?

Asbestfasern kommen nicht nur in Well- und Schieferplatten auf dem Dach oder an der Fassade vor! Die Fasern wurden auch in andere Materialien, Werkstoffe und Produkte eingemischt und zugesetzt, zum Beispiel in die Dachbahnen.

Lagen die Dachbahnen unter einem Asbestdach, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich Asbestfasern dort abgesetzt haben (Hintergrundbelastung). Wenn auch nur in geringster Menge, wird das Material sehr wahrscheinlich als asbesthaltig eingestuft.

Warum jetzt plötzlich asbesthaltig und gesundheitsgefährdend?

Da der Asbestfasergehalt bei den Dachbahnen viel geringer ist als bei den bekannten Asbestplatten, wurde diese nicht als gesundheitsgefährdend klassifiziert, da die Grenzwerte nicht überschritten wurden.

Mit Anpassung der Asbest Grenzwerte kann es jetzt aber sein, dass die Dachbahnen als gesundheitsgefährdend eingestuft werden und als Schadstoff behandelt bzw. entsorgt werden müssen. Festgestellt wird dies anhand einer Analyse des Materials auf Asbestfasern bzw. WHO-Fasern.

Asbesthaltige Dachbahnen – wie entsorgen?

Können die Dachbahnen jetzt einfach als Asbest entsorgt werden, oder nicht?

Nein, können sie nicht!

Asbesthaltige Stoffe müssen, wie bekannt, deponiert werden. Obwohl die asbesthaltigen Dachbahnen theoretisch dazu gehören, dürfen sie nicht deponiert werden, wegen des hohen Brennwertes (brennbare Abfälle müssen in Deutschland thermisch behandelt werden). 

Können die Dachbahnen dann einfach in eine Müllverbrennungsanlage? Nein, können sie nicht!

Da die Dachbahnen asbesthaltig sind, dürfen sie nicht mit anderen Abfallstoffen gemischt und entsorgt werden, z.B. in einer Müllverbrennungsanlage.

Einerseits gilt die Trennpflicht, weil es ein Schadstoff ist, andererseits gibt´s für die Dachbahnen einen Deponieausschluss, aufgrund des hohen Brennwertes. Hinzu kommt, dass es bundesweit keine einheitliche Regelung gibt, sondern in den Bundesländern unterschiedlich geregelt wird.

 

Dann gibt es also keine Lösung?

Doch, sie heißt DESA!

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