Sie sind gerade dabei ein Dach zu erneuern oder haben dies vor? Aufgepasst! Die Dachbahnen können nicht mehr wie bisher entsorgt werden! Informieren Sie sich hier, damit sie alles richtig machen und sich Ärger ersparen! Durch die neue Anpassung der Grenzwerte von Asbest gilt bei den Dachbahnen Obacht! Und um alles noch komplizierter zu machen, unterscheiden sich die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern.
Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Im ersten Schritt muss bei den Dachbahnen, wie bisher, zwischen bituminös und teerhaltig unterschieden werden. Dazu brauchen Sie eine Analyse, um das Material zu definieren, weil die Stoffe getrennt entsorgt werden müssen!
Während Bitumen aus Erdöl gewonnen wird und nahezu geruchlos und schwarz ist, wird Teer aus Kohle hergestellt, riecht leicht süßlich und hat einen leichten Braunstich.
Ist das Material bituminös, kann es recycelt oder als Ersatzbrennstoff genutzt werden. Ist es jedoch teerhaltig, dann muss es entsorgt bzw. thermisch behandelt werden.
Mit der PAK-Analyse ist dem aber noch kein Ende gesetzt, denn aufgrund der angepassten Grenzwerte von Asbest, sind Materialien jetzt als asbesthaltig eingestuft, obwohl sie das bisher nicht waren.
Ab sofort müssen Dachbahnen auf PAK und Asbest analysiert werden!
Wieso können Dachbahnen asbesthaltig sein?
- Asbestfasern kommen nicht nur in Well- und Schieferplatten auf dem Dach oder an der Fassade vor! Die Fasern wurden auch in andere Materialien, Werkstoffe und Produkte eingemischt und zugesetzt, zum Beispiel in die Dachbahnen.
- Lagen die Dachbahnen unter einem Asbestdach, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich Asbestfasern dort abgesetzt haben (Hintergrundbelastung). Wenn auch nur in geringster Menge, wird das Material sehr wahrscheinlich als asbesthaltig eingestuft.
Warum jetzt plötzlich asbesthaltig und gesundheitsgefährdend?
Da der Asbestfasergehalt bei den Dachbahnen viel geringer ist als bei den bekannten Asbestplatten, wurde diese nicht als gesundheitsgefährdend klassifiziert, da die Grenzwerte nicht überschritten wurden.
Mit Anpassung der Asbest Grenzwerte kann es jetzt aber sein, dass die Dachbahnen als gesundheitsgefährdend eingestuft werden und als Schadstoff behandelt bzw. entsorgt werden müssen. Festgestellt wird dies anhand einer Analyse des Materials auf Asbestfasern bzw. WHO-Fasern.
Asbesthaltige Dachbahnen – wie entsorgen?
Können die Dachbahnen dann einfach in eine Müllverbrennungsanlage? Nein, können sie nicht!
Da die Dachbahnen asbesthaltig sind, dürfen sie nicht mit anderen Abfallstoffen gemischt und entsorgt werden, z.B. in einer Müllverbrennungsanlage.
Einerseits gilt die Trennpflicht, weil es ein Schadstoff ist, andererseits gibt´s für die Dachbahnen einen Deponieausschluss, aufgrund des hohen Brennwertes. Hinzu kommt, dass es bundesweit keine einheitliche Regelung gibt, sondern in den Bundesländern unterschiedlich geregelt wird.