Mineralwolle recyceln
Mineralwolle recyceln? Mit DESA funktioniert das einfach und unkompliziert. Erfahren Sie mehr zu unserem Konzept!
Wir teilen die Mineralwolle nicht mehr in Alt und Neu ein, sondern in rote und grüne Mineralwolle. Warum? Weil es die Unterscheidung, aber auch die praktische Arbeit mit Mineralwolle und das Recycling erleichtert.
› Mineralwolle wird seit mehreren Jahrzehnten vornehmlich zur Isolierung und Dämmung von Gebäuden eingesetzt.
› 1993 wurde Mineralwolle offiziell als „wahrscheinlich kanzerogen“ eingestuft.
› Seit 1994 ist die Mineralwolle als Schadstoff in der TRGS 905 gelistet.
› Mit der TRGS 521 hat die Mineralwolle ihr eigenes Regelwerk bekommen.
› Seit dem 01. Juni 2000 gilt ein Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von Mineralwollprodukten ohne Nachweis von gesundheitlicher Unbedenklichkeit.
› Vor 1996 = gesundheitsschädlich (rot)
› Zwischen 1996 und 2000 = Grauzone, da sowohl alte als auch neue Mineralwolle verbaut wurde.
› Ab dem 01. Juni 2000 = ungefährlich (grün)
Ob die Mineralwolle streng nach TRGS 521 entsorgt werden muss, ist abhängig von dem Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Für die neue, grüne Mineralwolle muss dieser immer vorliegen. Der Nachweis erfolgt nach den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. (GGM) mittels Materialanalysen. Auch wir analysieren Für Sie!
Bei der Demontage ist eine baustellenseitige Trennung unter Berücksichtigung der gebotenen Getrennthaltungspflicht gefordert. So ist je nach Einbausituation und Produktmerkmal das richtige Abbruchverfahren zu wählen. Anschließend sind die Abfälle zwischen Glas- und Steinwolle, den Fundorten und der Kennzeichnung zu trennen.
Spätestens ab der Demontage wird es kompliziert, die Theorie in der Praxis umzusetzen. Zu viele unterschiedliche Big Bags werden benötigt, die schnell verwechselt werden können und die Getrennthaltungspflicht erschweren.
Ab diesem Zeitpunkt unterscheiden wir zwischen roter und grüner Mineralwolle. Die rote Mineralwolle ist jene, die als kanzerogen eingestuft wird und gefährlich für die Gesundheit ist. Bei der grünen Mineralwolle ist stets ein Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit vorhanden.
Durch die farbliche Hervorhebung auf den BigBags ist auch das leidige Thema der Trennung und Kennzeichnung Geschichte. Zusätzlich können Sie direkt auf den BigBags ankreuzen, ob es sich um Glas- oder Steinwolle handelt.
Mineralwolle wird auf Deponien der Klassen DK I und DK II entsorgt. Dabei müssen beschädigte Verpackungen sowie Staubbildung vermieden werden.
Der Abfallstrom an Mineralwolle ist groß: Jährlich werden etwa 150.000 t alte und 200.000 t neue Mineralwolle entsorgt. Die neue Mineralwolle wird dabei unwissentlich häufig wie alte Mineralwolle behandelt.
Das hohe Abfallaufkommen treibt die Entsorgungspreise in die Höhe. Diese belaufen sich aktuell auf 300 bis 675 €/t. Umso wichtiger wird es, Materialanalysen durchzuführen und die Mineralwolle zu recyceln!
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(1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.” – TRGS 519 S.1 (Ausgabe 2008)
(1) Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.