Man sollte annehmen, dass nach Eintreffen des Labor-Ergebnisses sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich um eines der Materialien handelt.
So ist es auch, wenn das Ergebnis ergibt, dass es sich um roten Asbest handelt. In diesem Fall müssen Sie jetzt nach den Vorschriften aus der TRGS 519 Demontieren, Verpacken und Entsorgen.
Bekommen Sie das Ergebnis, dass es sich um grünen Asbest handelt, so haben Sie keine besonderen Auflagen, wie Sie mit dem Material umzugehen haben.
Je nach der Menge, die zu entsorgen ist, erfolgt der Transport über Big Bags oder Abrollcontainer. Allerdings wird im Zuge der Entsorgung das Material nochmals analysiert, um zu bestätigen, ob es sich um „grünen Asbest“ handelt.
Ist das Ergebnis, dann ein anderes, so werden Sie als Anwender haftbar für alle Folgeschäden gemacht und der Asbest wird als roter entsorgt und berechnet.