Bei der Entsorgung von Glaswolle können durch die Fasern Hautreizungen und Allergien auftreten. Es können aber auch krebserzeugende Fasern eingeatmet werden!
In der Praxis spricht man hier grundsätzlich von „alter“ und „neuer“ Glaswolle. Bei der sogenannten „alten“ Glaswolle, die vor 1996 eingebaut worden ist, muss von einem Krebsverdacht ausgegangen werden. Die nach 1996 in Deutschland hergestellte Glaswolle wird als „neue“ Glaswolle bezeichnet.
Um zu erkennen, ob es sich um „alte“ oder „neue“ Glaswolle handelt, muss eine Analyse durchgeführt werden. Diese kann sehr aufwendig und kostenintensiv werden. Außerdem gibt es länderspezifische Regelungen für den Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen, die zusätzlich erarbeitet werden müssen.
Aufgrund dieser Problematik wurde entschieden, dass Glaswolle generell nach den Vorschriften der TRGS-521 entsorgt wird. Die TRGS-521 besagt, dass “Krebserregende Glaswolle” nur in speziellen reißfesten Säcken (z.B. Big Bags) zu verpacken ist!