1 Anwendungsbereich
(1) Diese TRGS gilt für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen gemäß Anlage 1 und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen und
beschreibt die für diese Tätigkeiten anzuwendenden Schutzmaßnahmen.
Diese TRGS gilt insbesondere für
1. die Gewinnung und Aufbereitung natürlich vorkommender asbesthaltiger mineralischer Rohstoffe in Steinbrüchen (z.B. Schotter, Splitt, Brechsand, Füller),
2. die Weiterverarbeitung asbesthaltiger mineralischer Rohstoffe und daraus hergestellter Gemische und Erzeugnisse im Hoch- und Tiefbau (z.B. Straßen- und Gleisbau, Beton, Asphalt),
3. die Wiederaufbereitung (Recycling) und die Wiederverwertung im Straßenbau
(z.B. Aufbereitung und Wiedereinbau von Recyclingmaterial, Herstellung von Asphalt),
4. die Bearbeitung von Naturwerkstein (z.B. Speckstein im Ofenbau),
5. das Kaltfräsen von Verkehrsflächen.