Die Fakten zu Asbest
- Von 1900 bis 1993 beliebtes Material bei Bauten
- Das Arbeiten mit asbesthaltigem Material kann zu nachhaltig gesundheitlichen Schäden in der Lunge führen
- Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest streng verboten
- Die Produktion wurde auf asbestfreien Faserzement umgestellt
- Die TRGS 519 dient als Regelwerk zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien
Doch wie wird nun zwischen asbesthaltigen Materialien und asbestfreiem Faserzement unterschieden?
Asbest und asbestfreier Faserzement sind auf den ersten Blick nicht immer auseinanderzuhalten. Aus diesem Grund muss das Material zunächst mit Vorsicht behandelt und eine Materialanalyse durchgeführt werden.
Wurde der Bau nach 1993 errichtet und liegt ein entsprechender Nachweis vor, können Sie das Material einfach demontieren und entsorgen.
Um es in der Praxis einfacher zu machen, unterscheiden wir hier wieder wie folgt:
Grüner Asbest: ist für die Gesundheit unbedenklich.
Roter Asbest: gesundheitsschädlich & asbesthaltig.
Es bedarf keiner besonderen Kenntnisse, um die Probe zu entnehmen. Das darf und kann jede Person machen.
Man sollte annehmen, dass nach Eintreffen des Labor-Ergebnisses sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich um eines der Materialien handelt.
So ist es auch, wenn das Ergebnis ergibt, dass es sich um roten Asbest handelt. In diesem Fall müssen Sie jetzt nach den Vorschriften aus der TRGS 519 Demontieren, Verpacken und Entsorgen.
Bekommen Sie das Ergebnis, dass es sich um grünen Asbest handelt, so haben Sie keine besonderen Auflagen, wie Sie mit dem Material umzugehen haben.
Je nach der Menge, die zu entsorgen ist, erfolgt der Transport über Big Bags oder Abrollcontainer. Allerdings wird im Zuge der Entsorgung das Material nochmals analysiert, um zu bestätigen, ob es sich um „grünen Asbest“ handelt.
Ist das Ergebnis, dann ein anderes, so werden Sie als Anwender haftbar für alle Folgeschäden gemacht und der Asbest wird als roter entsorgt und berechnet.