Wurde ein Gebäude oder Dach zwischen 1900 und 1993 errichtet, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass Asbest verbaut wurde.
Das Arbeiten mit Asbest wird dann gefährlich, wenn bei der Asbestentsorgung nicht die nötigen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.
Atmen Sie Asbestfasern ein, können jene aufgrund ihrer Größe und Form schwere Schäden in Ihrer Lunge verursachen und auch Lungenkrebs hervorrufen. Doch wie können Sie Asbest erkennen? Wir sagen es Ihnen!
Einbaudatum
Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland streng verboten. Jahrzehnte davor war gerade im Bereich Dach, Isolierungen und Außenwandverkleidungen Asbest aufgrund seiner Hitzebeständigkeit und Feuerfestigkeit ein beliebtes Material. Kunstschieferplatten, Wellfaserzementplatten und Isolierungen aus der Zeit vor 1993 enthalten fast alle Asbest. Häufig wurde Asbest auch in Estrich (Magnesit Estrich) sowie Bodenbelägen und Putz verwendet. Deshalb ist das Einbaudatum der beste Indikator um zu ermitteln, ob die Materialien wirklich asbesthaltig sind.
Schwach, rein oder stark gebundener Asbest
Schwach gebunden – bei Dichtungen, Dämmungen und Isolierungen sowie Brandschutzverkleidungen
Schwach gebundener Asbest ist besonders gefährlich, da durch die lose Konsistenz schädlichen Fasern schnell freigesetzt werden können, selbst wenn Sie nicht an dem asbesthaltigen Material arbeiten.
Reiner Asbest – bei Abdichtung von Kaminen oder Öfen, bei feuerfesten Textilien und Füllstoffen
Materialien, die aus reinem Asbest hergestellt wurden, sind ähnlich gefährlich wie Asbest in schwach gebundener Form. Da hier wenig Bindemittel für den Zusammenhalt sorgt, können die schädlichen Fasern auch hier leicht entweichen.
Stark gebunden – bei Eternitplatten, Wandverkleidungen, oder Dacheindeckungen
Bei Materialien die zu 85% aus Zement und zu 15% aus Asbest bestehen spricht man von Stark gebundenem Asbest. Da dieser durch den Zement gebunden wird, können Asbestfasern nur dann entweichen,wenn das Material von außen bearbeitet wird.
Asbest entsorgen
Um wirklich sicher zu stellen, dass es sich um Asbest handelt, können Sie sich bei einem Umweltschutz- oder Verbraucherschutzverband über geeignete Prüfinstitute in Ihrer Region informieren und das Material von einem Spezialisten im Labor untersuchen lassen.
Müssen alle asbesthaltigen Materialien saniert und entsorgt werden?
Bei reinem und schwach gebundenem Asbest in öffentlichen Gebäude besteht eine Sanierungspflicht. Materialien, die aus stark gebundenem Asbest bestehen, müssen nicht saniert werden.Um die nötige Sicherheit bei der Entsorgung von Asbest zu gewährleisten, sind die Anforderungen der TRGS-519 zu beachten. Diese besagt, dass Abfälle, die Asbest enthalten, ausschließlich in geeigneten Behältern gesammelt, gelagert und entsorgt werden dürfen. Diese müssen sicher verschließbar und mit einem Asbest Warndruck gekennzeichnet sein.