Vorschriften, Risiken und Alternativen

Sichere Asbestentsorgung

Asbest war zwischen 1900 bis 1993 ein sehr beliebtes Material bei Bauten verschiedenster Art. Demnach ist es sehr wahrscheinlich, dass in Gebäud- en, die bis 1993 gebaut wurden, Asbest verarbeitet wurde. Das Arbeiten mit asbesthaltigem Material kann, bei nicht geeigneten Sicherheitsvorke- hrungen, sehr gefährlich sein und zu nachhaltig gesundheitlichen Schäden in der Lunge oder sogar Lungenkrebs führen. Bei der Entsorgung von Asbest sind aus diesem Grund die Bestimmungen der TRGS 519 genaus- tens einzuhalten. In der TRGS 519 wird zusammengefasst, wie man sich bei der Entsorgung von Asbest zu verhalten hat; unter anderem steht dort geschrieben, das Asbest ausschließlich in geeigneten Behältern (BigBags) gesammelt, gelagert und transportiert werden darf.

Nach dem Verbot von der Herstellung und Nutzung von Asbest wurde die Produktion auf einen asbestfreien Faserzement umgestellt. Diese Alterna- tive ist gesundheitsunbedenklich und findet in den gleichen Anwendungs-bereichen seine Verwendung. Findet man asbestfreien Faserzement, der entsorgt werden muss, ist es ratsam eine Recyclingalternative in Betracht zu ziehen.

Vorschriften, Risiken und Alternativen

Neue und alte Mineralwolle

Nicht nur zwischen Glas-, Stein- und Schlackenwolle ist zu unterscheiden, sondern auch zwischen alter und neuer Mineralwolle. Seit dem 01. Juni 2000 gilt nun schon das Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringen und der Verwendung von Mineralwoll-Produkten ohne Nachweis von gesundheitlichem Unbedenken (alte Mineralwolle). Während man die alte Mineralwolle als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend einstuft. Gilt es bei der Herstellung von neuer Mineralwolle genau dem zu entgehen. Für die Produktion von neuer Mineralwolle gibt es strenge Auflagen, die einzuhalten und auch nachzuweisen sind.

Mineralwolle oder auch KMF findet seit mehreren Jahrzehnten seine Verwendung sowohl bei Wärme-, Schall- und Brandschutz, sowie bei der technischen Isolierung in der Gebäude- und Versorgungstechnik. Zu unterscheiden ist zwischen Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle, die sich in Ihrer Zusammensetzung und Herstellungsweise unterscheiden. Seit 1994 ist die Mineralwolle als Schadstoff in der TRGS 905 wiederzufinden, bevor sie im Jahr zuvor offiziell als „wahrscheinlich kanzerogen“ eingestuft wurde. Mit der TRGS 521 erhielt die Mineralwolle ein umfassendes Regelwerk mit genausten Vorschriften im Umgang mit Mineralwolle.

Kompetente Unterstützung bei Gefahrstoffentsorgung

Demontage von Asbest und Mineralwolle

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