Vorschriften, Risiken und Alternativen
Sichere Asbestentsorgung
Asbest war zwischen 1900 bis 1993 ein sehr beliebtes Material bei Bauten verschiedenster Art. Demnach ist es sehr wahrscheinlich, dass in Gebäuden, die bis 1993 gebaut wurden, Asbest verarbeitet wurde. Das Arbeiten mit asbesthaltigem Material kann, bei nicht geeigneten Sicherheitsvorkehrungen, sehr gefährlich sein und zu nachhaltig gesundheitlichen Schäden in der Lunge oder sogar Lungenkrebs führen. Bei der Entsorgung von Asbest sind aus diesem Grund die Bestimmungen der TRGS 519 genaustens einzuhalten. In der TRGS 519 wird zusammengefasst, wie man sich bei der Entsorgung von Asbest zu verhalten hat; unter anderem steht dort geschrieben, dass Asbest ausschließlich in geeigneten Behältern (BigBags) gesammelt, gelagert und transportiert werden darf.
Nach dem Verbot von der Herstellung und Nutzung von Asbest wurde die Produktion auf einen asbestfreien Faserzement umgestellt. Diese Alternative ist gesundheitsunbedenklich und findet in den gleichen Anwendungsbereichen seine Verwendung. Findet man asbestfreien Faserzement, der entsorgt werden muss, ist es ratsam eine Recyclingalternative in Betracht zu ziehen.

